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Sie fragen sich vielleicht,
ob Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation
überhaupt einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss?
Aktuell richtet sich die Notwendigkeit
nach Art. 39 EU-
Unten sehen Sie die Fälle, die Ihnen dringenden Handlungsbedarf bescheren,
soweit Sie noch nicht aktiv wurden:
Hier finden Sie unten den
Art. 39 DS-
Überlegen Sie bitte,
wieviel Zeit Sie allein in diesen Punkt
investieren müssten.