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Als externer Datenschutzbeauftragter und Jurist stehe ich an Ihrer Seite und
übernehme komplett die Aufgaben nach Art. 39 EU-
Wir nehmen Ihnen auch -
Ihre Vorteile:
1) Keine Reibungsverluste zwischen internen Datenschutzbeauftragten und dessen Kernaufgabe
2) Interne Audits und Datenschutzfolgeabschätzungen (Nachfolger von Vorabkontrollen nach dem alten § 4d BDSG)
3) Komplette Dokumentation wird extern nach erforderlichen Standards erledigt
4) Kompetente Ansprechpartner bei Datenschutzproblemen
5) Schulungen für Ihre Mitarbeiter mit stets aktualisierten Unterlagen (Online und/oder Präsenz)
6) Beratungen bezüglich Förderung zur Einführung von Datenschutzmanagement Systemen
7) Abklärungen mit Aufsichtsbehörden
und sicher noch viel mehr Dinge, auf die wir gern im persönlichen Gespräch kommen.
Prüfen Sie hier, ob Sie zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind
Auch als Datenschutz-
steht Ihnen die 4p-
Laden Sie sich
gern oben die PDF herunter